1. Deutsch-Tschechisches Hornensamble eingetragener Verein in Deutschland seit 2008
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GEMA-Pflicht: Ja oder Nein?
Nicht wenige Bläsergruppen stehen immer wieder vor der Frage: Was kann auf einem Konzert vorgetragen werden,
ohne das GEMA-Gebühr gezahlt werden muss? Unser Vorstand, Ingmar Wenisch, hat sich kundig gemacht und Antwort erhalten:
Grundsätzlich fallen für jede Veranstaltung GEMA-Gebühren an, wenn GEMA-Pflichtige Stücke zum Vortrag kommen. Dabei spielt es aber eine
große Rolle, ob Eintritt verlangt wird, oder nicht. Generell betragen die GEMA-Gebühren für eine Eintrittsfreie Veranstaltung ca. 30 Euro. Werden Stücke geblasen, die GEMA-pflichtig sind und es wird Eintritt verlangt, wirds teuer!
Nachfolgend finden Sie die Liste unseres Repertoires aufgeteilt in GEMA-pflichtig, GEMA-frei, GEMA-unbekannt: